M.I.S. pro

Neben M.I.S.classic stehen mit M.I.S.pro das Vertragsergänzungsverfahren, die Streitschlichtung und andere sogenannte Expertenverfahren zur Verfügung.

Das Vertragsergänzungsverfahren ist ein sehr innovatives Instrument des M.I.S. zur Lösung von Situationen, die die Parteien bei Vertragsabschluss nicht geregelt haben. Es eignet sich nahezu für alle Arten von Verträgen, insbesondere für Gesellschaftsverträge, Konsortialverträge, Joint Ventures, Bauverträge und langfristige Verträge. Durch das Vertragsergänzungsverfahren können vertragliche Auslegungsfragen zeit- und kostensparend durch einen Experten geklärt werden. Akzeptieren die Parteien das Ergebnis des Vertragsergänzungsverfahrens nicht, kann sich auf Antrag einer der Parteien ein Schiedsgerichtsverfahren nach dem Modell des M.I.S. anschließen.

Mit dem Streitschlichtungsverfahren existiert ein zusätzliches Expertenverfahren, um einen Konflikt möglichst ohne (Schieds-)Gerichtsverfahren zu lösen. Der Schiedsrichter kann sich dabei als Streitschlichter sämtlicher Streitlösungsmethoden bedienen, zum Beispiel auch der Konfliktlösungsmöglichkeiten, die aus der Mediation bekannt sind.

Die andere Expertenverfahren haben bestimmte, in ihrer wirtschaftlichen Beurteilung oft schwierige Rechtsgebiete zum Gegenstand (insbesondere güterrechliche Bewertungen und Auseinandersetzungen, Erbauseinandersetzungen, die Liquidation von Körperschaften, Gesellschaften und und Vereinen, die Bewertung von Unternehmen und Anteilen).

Stimmen die Parteien dem vom Experten gefundenen Ergebnis nicht zu, werden die betreffenden Verfahren in aller Regel in ein Schiedsgerichtsverfahren übergeleitet. In dem sich anschließenden Schiedsgerichtsverfahren wirkt der Experte nunmehr in der Regel als Schiedsrichter mit. Die Parteien erhalten eine klare und notfalls auch gerichtlich durchsetzbare Entscheidung.

 

Grundsätzlich sind die Verfahrensverhandlungen an kurze Fristen gebunden.

Das Schiedsgericht hat in jedem Verfahrensstadium auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken.