M.I.S. classic
M.I.S. classic regelt moderne Schiedsgerichtsverfahren mit kompetenten, präqualifizierten Schiedsrichtern. Ein klar strukturierter und effizienter Verfahrensablauf mit besonderer Transparenz sichert eine zügige und kompetente Konfliktlösung – diskret und unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Das M.I.A. Munich Institute für Arbitration administriert und begleitet das gesamte Verfahren.
Das klassische Schiedsgerichtsverfahren des M.I.S. sieht eine Tatsacheninstanz mit hoher Transparenz und Effizienz der gerichtlichen Entscheidungsfindung vor. Die Parteien können zusätzlich die Überprüfung dieser Entscheidung in einer Kassationsinstanz vereinbaren, wenn sie sich bei Abschluss der Schiedsvereinbarungen diese intensive Richtigkeitskontrolle offen halten möchten.
In der Tatsacheninstanz haben die Parteien Anspruch auf mindestens zwei mündliche Verhandlungen. Das Schiedsgericht kann bereits nach der ersten mündlichen Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen, auf Antrag wird jedoch eine weitere mündliche Verhandlung durchgeführt.
Die Parteien können übereinstimmend beantragen, dass im schriftlichen Verfahren entschieden werden soll.
Grundsätzlich sind die Verfahrensverhandlungen an kurze Fristen gebunden. Das Schiedsgericht hat in jedem Verfahrensstadium auf eine gütliche Einigung der Parteien hinzuwirken.