UNABHÄNGIGKEIT UND NEUTRALITÄT.

Das M.I.S. Münchner Institut für Schiedswesen ist ein Garant für Neutralität. Dies wird ganz wesentlich durch die Struktur des Instituts gewährleistet.

Das M.I.S. wird von der M.I.S. Stiftung getragen. Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und das Stiftungskuratorium. In der Rechtsform der Stiftung hat das Institut keine Mitglieder oder Anteilseigner. Es hat deshalb keine Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen oder Weisungen Dritter zu nehmen.

 Das Stiftungskuratorium ist neben dem Stiftungsvorstand ein selbständiges Organ der Stiftung.

Die Hauptaufgaben des Kuratoriums sind

– Beratung und Überwachung des Stiftungsvorstandes,

– Auswahl, Abberufung und Nachbenennung von Schiedsrichtern,

– Feststellung und Fortschreibung der Schiedsordnung.

Das Kuratorium besteht aus mindestens drei und höchstens zehn ständigen Mitgliedern. Es kann auch beratende Mitglieder bestellen und diese ggf. wieder abberufen. Mitglieder des Kuratoriums dürfen nicht zugleich dem Stiftungsvorstand angehören. Sie können jedoch als Schiedsrichter oder Experten tätig werden. Organe des Kuratoriums sind der Vorsitzende und das Präsidium.

 

Der Stiftungsvorstand (auch Vorstand) besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. Er leitet und verwaltet die Stiftung in allen sie betreffenden Angelegenheiten. Er ist auch das Vertretungsorgan der Stiftung. Neben den damit – auch gesetzlich – vorgegebenen Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben in der Stiftung ist der Vorstand auch zuständig für die Bestimmung und Überwachung der Geschäftsführung in der Geschäftsstelle. In der Regel soll ein Vorstandsmitglied auch als Geschäftsführer in der Geschäftsstelle tätig sein. Der Stiftungsvorstand hat aber insbesondere auch für die Betreuung und Fortentwicklung der Schiedsordnung des M.I.S. Sorge zu tragen.

Die täglichen Geschäfte des M.I.S. Instituts werden von einer Geschäftsstelle in der Rechtsform der M.I.S. Münchner Institut für Schiedsgerichtsbarkeit Beteiligungs GmbH geführt. Zuständig für die Bestimmung und Überwachung der Geschäftsführung der M.I.S. Münchner Institut für Schiedsgerichtsbarkeit Beteiligungs GmbH ist der Stiftungsvorstand.

Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in München. Von ihr werden alle administrativen Aufgaben für die an das M.I.S. herangetragenen Verfahren übernommen. Sie ist insbesondere die Schiedsantragsstelle. Gerne bekommen Sie dort Antworten auf etwaige Fragen.